Sie möchten auf Ihrem Balkon grillen und fragen sich ob dies erlaubt ist? Viele Mieter sind sich unsicher wenn es um das Grillen auf dem Balkon geht. Doch grundsätzlich ist es rein rechtlich zunächst kein Problem. Wir zeigen Ihnen worauf Sie beim Grillen auf dem Balkon achten sollten, um Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden.
Auf dem Balkon grillen erlaubt?
Wie man beim Deutschen Mieterbund erfahren kann, ist das Grillen auf dem Balkon bei einer Mietswohnung erlaubt. Gleiches gilt für Freisitze, Terrassen und Gärten. Allerdings sollte man dabei einige Dinge beachten um Ärger mit den Nachbarn und dem Vermieter zu vermeiden. Denn wie bei fast allem gelten auch hier Ausnahmeregeln, die es verbieten können auf dem Balkon zu grillen.
Der Vermieter hat nämlich das Recht, dass Grillen im Mietvertrag ausdrücklich zu verbieten. Daher sollten Sie vor dem unterschreiben des Mietvertrages darauf achten, ob eine solche Klausel in Ihrem Mietvertrag enthalten ist. Möchten Sie deshalb jeglichen Ärger mit dem Vermieter und Nachbarn vermeiden, sollten Sie sich strikt an das Verbot halten, wenn dies in Ihrem Mietvertrag vermerkt ist. Der Vermieter ist nämlich bei einem Verstoß dazu berechtigt, Ihnen im schlimmsten Fall sogar eine fristlose Kündigung auszusprechen.
Rauchbelästigungen verhindern und vermeiden
Falls Sie auf Ihrem Balkon, Ihrer Terrasse oder im Garten grillen dürfen, sollten Sie dennoch nicht rücksichtslos mit einem Grill hantieren. Denn wer mit seinem Holzkohlegrill andere Mieter oder Nachbarn mit starkem Rauch belästigt, der läuft Gefahr eine Geldbuße zu erhalten. Besonders feuchtes Holz, falsche Grillanzünder oder falsches Anheizen sorgt dafür, dass eine starke Rauchentwicklung stattfindet. Allerdings ist man dazu angehalten, laut dem Immissionsschutzgesetzt, dass man andere Mietparteien oder Nachbarn vor starker Rauchentwicklung und deren Beeinträchtigung zu schützen. Dies gilt übrigens nicht nur für Mietwohnungen, sondern auch für Hausbesitzer.
Um dies zu vermeiden, sollten Sie auf Rauchfreie Alternativen, wie beispielsweise Gasgrills oder Elektrogrills zurückgreifen. Diese sind nicht nur leichter zu reinigen, sondern sind auch schneller einsatzbereit und das ohne auf den typischen Grillgeschmack verzichten zu müssen.
So vermeiden Sie Ärger mit den Nachbarn
Um Ärger mit den Nachbarn vorzubeugen, können Sie beispielsweise Ihren Grillabend ankündigen, sodass der Nachbar die Möglichkeit hat seine frisch gewaschene Wäsche abzuhängen oder seine Fenster zu schließen, die sich in unmittelbarer Nähre zu Ihrem Grill befinden. Wenn Sie öfter in Konflikt mit Ihren Nachbarn geraten oder sich diese Belästigt fühlen, beispielsweise durch Rauch, dann sollten Sie wie bereits erwähnt auf Rauchfreie Alternativen zurückgreifen. Auch ein ✓ kann zu Frieden beitragen. Denn im persönlichen Gespräch lassen sich so einige Probleme aus der Welt schaffen. Wer eine gute Nachbarschaft bevorzugt, der kann auch seine Nachbarn einfach zum Grillen einladen. Denn ein gemeinsamer Grillabend macht doch viel mehr Spaß, als sich zu Ärgern.